Ihre Ansprechpartner im Kreistag Celle

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Herzlichst
Ihr AfD-Team
im Kreistag Celle

 

Pressemitteilung 07.02.2022

AfD-Fraktion stellt Dringlichkeitsantrag zur Aussetzung der einrichtungsbezogenen Impfpflicht im Gesundheitswesen.

impfpflicht aussetzen

>> Download Dringlichkeitsantrag einrichtungsbezogene Impfpflicht <<

Bekanntermaßen schütze die Impfung gegen die Covid-19-Krankheit mit den derzeit auf dem Markt befindlichen Impfstoffen nur bedingt, sofern man sie im Sinne des Infektionsschutzgesetzes (IfSG) überhaupt so nennen könne. Selbst das RKI stelle klar, dass nicht quantifiziert werden könne, in welchem Maß die Impfung der in Deutschland zugelassenen Impfstoffe die Übertragung des Virus reduziere. Insbesondere angesichts der Ausbreitung der Omikron-Variante müsse lt. RKI davon ausgegangen werden, dass Menschen nach Kontakt mit dem Virus SARS-CoV-2 trotz Impfung PCR-positiv werden und dabei auch Viren ausscheiden und infektiös seien. Auch die Wirksamkeit gegenüber symptomatischer Infektion mit der Omikron-Variante sei lt. RKI reduziert, da bei Personen (lt. Studien) mit bisher zwei Impfstoffdosen die Wirksamkeit nach 2-3 Monaten stark abzufallen scheint.

„Insofern müssen wir davon ausgehen, dass die derzeit bedingt zugelassenen Impfstoffe nicht geeignet sind, die Weitergabe des Virus zu verhindern oder selbst daran zu erkranken“, stellt Susanne Rotermund fest, stellv. Fraktionsvorsitzende. „Vor diesem Hintergrund ist eine einrichtungsbezogene Impfpflicht gegen das SARS-CoV-2 Virus nicht nur unverhältnismäßig, sondern stellt gleichfalls einen Eingriff in die durch Artikel 2 Absatz 2 GG geschützte körperliche Unversehrtheit dar.“

„Es stellt sich zudem die Frage, ob das Gesundheitsamt bzw. die Kreisverwaltung die notwendigen Kapazitäten für die zusätzlichen Aufgaben zur Umsetzung der einrichtungsbezogenen Impfpflicht zur Verfügung hat oder der Personalapparat hierfür noch weiter aufgebläht werden muss“, ergänzt der AfD-Fraktionsvorsitzende, Jens Brockmann.

Das Land Bayern habe, allein aus diesem Grund, die einrichtungsbezogene Impfpflicht im Gesundheitswesen bereits gestoppt. Auch in den Landkreisen Greifswald und Bautzen habe man sich bereits gegen die Umsetzung entschieden. Auch der Deutsche Pflegerat habe vor drohendem Personalmangel gewarnt. Denn nach Angaben der Bundesagentur für Arbeit habe es bereits im Januar ca. 12.000 Meldungen mehr als üblich von arbeitsuchenden Pflegekräften gegeben.

Warum man eine Impfpflicht grundsätzlich immer wieder mit einer drohenden Überlastung des Gesundheitswesens rechtfertige, erschließe sich der AfD-Fraktion nicht. „Während der gesamten Zeit der Pandemie wird sich nun schon vehement mit Händen und Füssen dagegen gesträubt, das Gesundheitssystem zu stabilisieren“, bemängelt Rotermund und fährt fort: „dabei wäre das z. B. ein milderes und geeignetes Mittel, dass man einer Impfpflicht mit unzureichenden Impfstoffen auf Basis grob lückenhafter Datenlage entgegensetzen kann“.

Die AfD-Fraktion sehe eine Aussetzung der einrichtungsbezogenen Impfpflicht im Gesundheitswesen darum mehr als dringlich und geboten.

Pressemitteilung 10.09.2021

AfD-Fraktion fordert den sofortigen Stopp mobiler Impfteams an Schulen.

Nachdem der Berufsverband der Kinder- und Jugendärzte (BVKJ) die geplanten Corona-Impfungen an Schulen bereits kritisiert habe, beobachte die AfD-Fraktion mit Fassungslosigkeit den Druck und die Eile in der Vorgehensweise. An Schulen bestehe häufig Gruppenzwang, hieße es seitens des BVKJ und das in Praxen eine bessere individuelle Beratung von Familien stattfinden könne.

„Selbstverständlich ist der Gruppenzwang und der soziale Druck in einer Zeit, wo Menschen die sich aus unterschiedlichen Gründen noch nicht impfen lassen möchten, und darum pauschal zum Geächteten der Gesellschaft erklärt werden, besonders hoch“, stellt Susanne Rotermund, stellv. Fraktionsvorsitzende fest. „Gerade in dieser Altersgruppe ist ein „dazugehören wollen“ für Kinder/Jugendliche sehr wichtig und kann natürlich dazu führen, dass sie dem Druck nicht standhalten können. Man wolle eben kein Außenseiter sein.“

Auch der Verbandssprecher des BVKJ, Jakob Maske, stelle fest, dass man gar keinen großen Druck habe, Jugendliche möglichst schnell zu impfen da es ja auch nicht so sei, dass Kinder zu Hunderten sterben würden. Darum rate der BVKJ auch dazu, Impfungen in Arztpraxen vornehmen zu lassen und die Entscheidung dort mit dem Arzt gemeinsam mit den Erziehungsberechtigten vorgenommen werden solle, weil das im Impfbus so nicht möglich sei.

Selbst Herr Wiswe, habe in seiner Funktion als Präsident des Niedersächsischen Landkreistags (NTL) in einem Beitrag des NDR erklart: „Bei jüngeren Menschen müssen wir mit viel Phantasie rangehen. Bei ihnen sei das Interesse wegen des geringen Risikos bei einer Corona-Erkrankung nicht so hoch.“

„Warum muss man bei derart wichtigen gesundheitlichen Entscheidungen mit viel Phantasie vorgehen, wenn zudem bei jüngeren Menschen das Risiko bei einer Corona-Erkrankung doch gering ist?“ fragt sich auch Fraktionskollege Anatoli Trenkenschu.

Erschwerend komme hinzu, dass erst im Herbst 2020 mit den ersten Studien in dieser Altersgruppe begonnen wurde, so dass es noch gar keine sicheren Erkenntnisse über Langzeit- bzw. Folgeschäden in Gänze gäbe. Dies hänge mitunter auch damit zusammen, dass der EMA die abschließenden klinischen Studienberichte der Impfstoffhersteller zur Sicherheit und Wirksamkeit ihrer Vakzine noch gar nicht vorlägen. Erforderlich sei dies, lt. der EMA, für BionTech und Johnson & Johnson erst im Dezember 2023, für Moderna im Dezember 2022 und für AstraZeneca bis März 2024.

„Umso fragwürdiger erscheint es darum, warum unter all diesen Gesichtspunkten ein dermaßen hoher Druck aufgebaut wird und bei einer derart wichtigen Entscheidung für die Gesundheit, Minderjährige vor den Schulen „abgefangen“ werden“, so Rotermund. „In Anbetracht der unzureichenden und lückenhaften Datenlage zur Sicherheit und Wirksamkeit dieser Impfstoffe insgesamt und insbesondere bei Heranwachsenden zwischen 12 und 17 Jahren, sehen wir mit dieser Impfung nicht nur die körperliche Unversehrtheit als gefährdet, sie könnte auch den Tatbestand der gefährlichen Körperverletzung erfüllen.“

Die AfD-Fraktion fordere die Kreisverwaltung darum in ihrem Eilantrag auf, diese unverantwortliche Vorgehensweise sofort zu beenden.

 

Pressemitteilung 20.04.2020

Seit Beginn der Corona-Pandemie: Keine Überlastung der Intensivstation im Celler Krankenhaus festzustellen!

Aus einer Anfrage der AfD Kreistagsfraktion an die Kreisverwaltung ergibt sich, dass im Zeitraum von Januar 2019 bis heute der Maximalwert bei der Auslastung der Intensivbetten im AKH bei 77 % und der Durchschnitt sowie der aktuelle Wert bei 68 % liegt. Bei der Anzahl der Patienten, die stationär im Krankenhaus behandelt worden sind, ist ein deutlicher Rückgang zu verzeichnen, im Jahr 2019 waren es noch 29.673, im Jahr 2020 nur noch 24.674 ̶ rund 17 % weniger.

„Die Zahlen zeigen deutlich, dass eine Überlastung des Krankenhauses insgesamt, noch der Intensivstation, zu keinem Zeitpunkt der Pandemie und auch jetzt drohte bzw. eingetreten war. Im Gegenteil, vor der Corona-Pandemie war die Intensivstation sogar stärker ausgelastet. Was wir hierzulande seit über einem Jahr erleben, hat mit einer ausgewogenen Politik nichts mehr zu tun. Das Schüren von Ängsten auf allen Ebenen scheint das höchste Gebot zu sein. Die Schikanierung und Verängstigung der Bevölkerung, mit immer weiteren Verboten und Einschränkungen der Freiheitsrechte, sind die Folge von dieser alternativlosen Politik. Die Menschen müssen sich inzwischen selbst fragen, ob das wirklich einer epidemischen Lage von nationaler Tragweite entspricht, wenn seit Beginn der sogenannten Pandemie nur 0,9 % von allen stationär behandelten Patienten im AKH, Covid-19 Fälle waren,“ stellt der Celler AfD-Kreistagsabgeordnete Anatoli Trenkenschu, Mitglied im Sozialausschuss fest.

Nicht nur der RKI-Chef Herr Wieler, auch mehrere Klinik Ärzte zeigen sich mittlerweile sehr besorgt über den hohen Anteil von Bürgern mit Migrationshintergrund auf Covid-19 Stationen. Die Gründe hierfür mögen sehr unterschiedlich sein. „Auch Gespräche mit Pflegepersonal von Covid-19 Stationen haben uns diesen Eindruck vermittelt“, stellt Susanne Rotermund, stellv. Vorsitzende der AfD-Kreistagsfraktion fest und fährt fort: „seitens der Kreisverwaltung wird uns jedoch eine Auskunft auf unsere Anfragen dahingehend vehement verweigert.“ Eine Darstellung der Belegung der Covid-19 Station im AKH nach Staatsangehörigkeit sei nicht möglich, hieß es in der Antwort der Kreisverwaltung. Die Zusammenstellung der Daten müsse händisch erhoben werden, was man angesichts der derzeitigen Auslastung des AKH nicht einfordern könne und werde. „Wenn die Kreisverwaltung der Öffentlichkeit die Ursachen vorenthalten möchte, ist das eine Sache“, bemerkt Rotermund und erklärt: „hier wäre jedoch mindestens eine differenzierte Betrachtung der Fallzahlen geboten, bevor man ganze Gemeinden mit einer ungerechtfertigten Kollektivstrafe belegt, wie es mit den kürzlich verhängten Ausgangssperren der Fall gewesen ist.“

Pressemitteilung 15.04.2021

AfD Celle stellt Eilantrag zur sofortigen Aussetzung von Testungen mit dem Boson-Selbsttest

boson hp

Die von den Schulen im Landkreis Celle ausgegebenen Selbsttests von Boson seien untauglich und lasse den gebotenen verantwortungsvollen Umgang mit Schutzbefohlenen in hohem Maß vermissen, stellt die AfD-Fraktion fest. Selbst ein Konformitätsbewertungsverfahren für diese Tests sei nicht abgeschlossen worden, wie man der Produktverpackung entnehmen könne. So sei nicht einmal sichergestellt, dass die grundlegenden Sicherheits- und Leistungsanforderungen erfüllt seien.

Die Gebrauchsanweisung erklärt bereits einleitend, dass dieser Selbsttest explizit für Testungen NACH dem Auftreten etwaiger Symptome bei Covid-19 Verdachtspersonen, konzipiert wurde. Bewertungen der Ergebnisse bei symptomlosen Testpersonen liegen, gem. der Originalbeschreibung, nicht vor. Ferner wird darauf hingewiesen, dass ein gebrauchtes Testkit nach dem Entsorgungsprotokoll für biologische Gefahren entsorgt werden muss. „Warum eine biologische Gefahr besteht, darüber könnte ein CE zugelassener Selbsttest der Firma Roche Auskunft geben“, vermutet Susanne Rotermund, stellv. Fraktionsvorsitzende. Denn dort werde auf einen vom Umweltbundesamt als „besonders besorgniserregender Stoff (SVHC)“ eingestufter Bestandteil des Testkits hingewiesen, der schädlich für Wasserorganismen sei und darum nicht in die Umwelt gelangen dürfe.

„Das Niedersächsische Landesgesundheitsamt (NLAG) sieht das offenbar sehr gelassen und erklärt auf Anfrage in einer Stellungnahme, dass es sich hier um ein Medizinprodukt für Laien handeln würde ähnlich einem Schwangerschaftstest. Somit würde die Forderung nach einem Beipackzettel mit notwendigen Hinweisen entfallen“, wundert sich Rotermund. „Die Stellungnahme des NLGA war im großen und ganzen eine bodenlose Frechheit“, stellt Rotermund weiter fest. So verantwortungslos könne man mit Kindern und Jugendlichen nicht umgehen. Das zeige einmal mehr, dass es dabei nicht um wichtige Erkenntnisse gehe, um das „Infektionsgeschehen“ einzudämmen oder zu unterbrechen. Zumal die Testpflicht auf Vertrauensbasis durchgeführt werde und so nicht kontrollierbar sei. Das lasse doch eher den Eindruck einer Beschäftigungstherapie erkennen als den ernsthaften Willen ein Virus in den Griff zu bekommen.

Auch ihrem Fraktionskollegen, Anatoli Trenkenschu, sei dieser verantwortungslose Umgang mit der Testpflicht unverständlich. „Ein Test wie der von Boson, ohne Überprüfung der grundlegenden Sicherheits- und Leistungsanforderungen, ohne Deklaration von Inhaltsstoffen, ohne Warnhinweise zum Umgang mit diesen, lässt die Ernsthaftigkeit, die hinter einer solchen Teststrategie stehen sollte, stark vermissen,“ erklärt Trenkenschu.

Die außerordentlich mangelhafte Gebrauchsanweisung, die Untauglichkeit des Tests, der für den gewählten Personenkreis nicht konzipiert wurde und etwaiger, nicht deklarierter enthaltener Gefahrstoffe sei für die AfD-Fraktion, nicht nur im Kreistag Celle, sondern auch im Stadtrat und in den Gemeinden wie z. B. Winsen (Aller) ein berechtigter Anlass dafür, per Eilantrag weitere Testungen mit dem Test von Boson umgehend auszusetzen.

Pressemitteilung 07.10.2019

Absolut ahnunslos ...

Fragen der AfD-Kreistagsfraktion zu den Integrationsfortschritten bei den Flüchtlingen im Landkreis Celle blieben zum größten Teil unbeantwortet.

Mit Verwunderung reagiert die AfD-Fraktion im Kreistag auf die Beantwortung ihrer Anfrage durch die Verwaltung zu den Integrationsfortschritten bei den Flüchtlingen im Landkreis Celle. Die AfD-Fraktion hatte u.a. gefragt, wie viele Flüchtlinge im Landkreis Celle in den vergangenen Jahren am „Deutschtest für Zuwanderer“ teilgenommen und wie viele Personen bei dem Test mindestens das Sprachniveau B1 erreicht haben. Gefragt wurde dabei auch, wie viele Menschen aus dem genannten Personenkreis bereits eine sozialversicherungspflichtige Beschäftigung haben und wie hoch aktuell der Beschäftigungsgrad bei diesem Personenkreis im Landkreis sei. Die Kreisverwaltung war nicht in der Lage, diese Fragen zu beantworten. Selbst die von ihr ersuchte Hilfe des BAMF hat nichts gebracht. Das BAMF hatte offenbar keinerlei Interesse an der Aufklärung mitzuwirken.

Der AfD-Fraktionsgeschäftsführer, Anatoli Trenkenschu, Mitglied des Sozialausschusses des Kreistages äußert sich zur Antwort der Verwaltung: „Was die Kreisverwaltung hier abgeliefert hat, ist sehr enttäuschend! Kommunen und Landkreise zahlen zig Millionen für vermeintliche Integrationsmaßnahmen, ohne auch nur ansatzweise beurteilen zu können, ob diese überhaupt wirksam sind”. Die Kreisverwaltung sei weder in der Lage Auskunft darüber zu geben, wie viele Flüchtlinge bereits die deutsche Sprache beherrschen noch, wie viele sich in einem Arbeitsverhältnis befinden. Dies sei jedoch die Voraussetzung einer erfolgreichen Integration, die hier angeblich angestrebt werden solle.

“Dass vor dem Hintergrund im vorletzten Sozialausschuss von Seiten der Integrationsbeauftragten von erheblichen Fortschritten bei der Integration der Flüchtlinge gesprochen wurde, ist ein glatter Skandal”, fährt Trenkenschu fort und ergänzt:” Offensichtlich soll die Bevölkerung mit solchen völlig aus der Luft gegriffenen Behauptungen bewusst getäuscht werden”. Der Bürger habe ein Recht und ein berechtigtes Interesse zu erfahren, wofür nicht unerhebliche Summen ihrer Steuergelder verwendet werden und welche konkreten Erfolge tatsächlich nach den Integrationsmaßnahmen vorlägen.

“Dass die eigene Bevölkerung den Gürtel trotz höchster Steuereinnahmen immer enger schnallen solle und auf eine, ihren Bedürfnissen entsprechende Infrastruktur verzichten solle, wie zuletzt bei der geplanten Schließung der Altstädter Schule in Celle geschehen, sei nicht hinnehmbar”, erklärt der Fraktionsgeschäftsführer. Während man die Bürger mit immer mehr Steuern und Abgaben belaste, werde von staatlicher Seite, ohne jede Kontrolle, Geld für Flüchtlingsmaßnahmen ausgegeben. “Das ist schlicht eine Frechheit”, stellt Trenkenschu fest. Eines sei jedoch sicher, langfristig sei diese Politik zum Scheitern verurteilt!

Pressekontakt: Anatoli Trenkenschu
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Pressemitteilung 14.02.2019

Verbraucher- und Gesundheitsschutz in Sisha-Bars

Sog. Sisha Bars erfreuen sich in letzter Zeit gerade unter Jugendlichen enormer Popularität. Doch das „Wasserpfeifen-Rauchen“ birgt auch große Gefahren – sehr häufig kommt es zu lebensgefährlichen Kohlenmonoxid-Vergiftungen. So z. B. erst kürzlich im Landkreis Peine geschehen - https://www.presseportal.de/blaulicht/pm/56519/4188729. Leider sind dies keine Einzelfälle – es finden sich leider jede Menge Berichte über ähnliche Vergiftungen in den Zeitungen und im Internet.

Der AfD-Kreistagsabgeordnete, Frank Pillibeit, beschreibt die Gefahr, die durch Kohlenmonoxid ausgeht wie folgt: „Kohlenmonoxid (CO) ist ein farb-, geruch- und geschmackloses, nicht reizendes Atemgift. Das Gas bindet sich im Blut an die roten Blutkörperchen (Hämoglobin) und verdrängt dabei den Sauerstoff. Das bedeutet im Klartext: Bereits wenige Atemzüge können zu Bewusstlosigkeit und Tod führen. Das Kohlenmonoxid wird dabei beim Verbrennen der Kohle auf dem Wasserpfeifenkopf freigesetzt. Auch wer selbst keine Shisha raucht, ist durch das in der Raumluft enthaltene Gas gefährdet.“

In Niedersachsen bestehen für  das  gewerbliche  Anbieten  des  Rauchens  von  Shisha-Pfeifen  weder  im  Gaststättenrecht  noch  im  Arbeitsschutzrecht  oder  in  anderen  Rechtsgebieten Anzeige- oder  Genehmigungspflichten. In Hamburg hingegen wird gerade ein entsprechender Gesetzentwurf in die Bürgerschaft eingebracht, um hier die Gesundheit der Gäste der Sisha-Bars zu schützen - https://www.ndr.de/nachrichten/hamburg/Senat-macht-Shisha-Bars-strenge-Auflagen,shisha138.html.

http://www.haz.de/Nachrichten/Politik/Deutschland-Welt/Gefahren-Zone-Shisha-Bar-Wie-die-Politik-Wasserpfeifen-Raucher-schuetzen-will

Laut der Gesundheitsbehörde der Freien und Hansestadt Hamburg reiche es aus, wenn zwei Wasserpfeifen in einem größeren Raum geraucht werden, um die Kohlenmonoxid-Grenzwerte um mehr als das Doppelte zu überschreiten. Die Hamburger SPD-Gesundheitssenatorin, Cornelia Prüfer-Storcks sagt hierzu: „Die bundesweit zu beobachtenden Vergiftungsfälle in Shisha-Bars zeigen, dass Besucherinnen und Besucher solcher Einrichtungen erheblichen gesundheitlichen Risiken ausgesetzt sind“.

Für Frank Pillibeit muss der Gesundheitsschutz für Besucher und Angestellte absolute Priorität haben – aus diesem Grund hat die AfD-Fraktion folgende Fragen an die Kreisverwaltung gerichtet:

1. Wieviele Sisha-Bars werden im Landkreis Celle  betrieben? Bitte getrennt nach Kommunen aufführen.
2. Gab es bereits Vergiftungsvorfälle mit Kohlenmonoxid in Sisha-Bars im Landkreis Celle? Falls ja; wann und in welchen Bars sind diese aufgetreten?
3. Hat der Landkreis Celle die Möglichkeit, den Betreibern im Rahmen der Gefahrenabwehr, Auflagen zu machen wie z. B. den Betrieb von Kohlenmonoxid-Warnmeldern bzw. Belüftungsanlagen? Falls ja; gibt es Auflagen, um eine regelmäßige Wartung der CO-Warnmelder und Belüftungsanlagen sicherzustellen?
4. In welchem Umfang werden Kontrollen mit dem Ziel der Vermeidung von Gesundheitsgefahren (z. B. CO-Vergiftung) in Shisha-Bars im Landkreis Celle durchgeführt?
5. Sisha-Bars dürfen nur von volljährigen Personen besucht werden. Führt der Landkreis hier regelmäßige Kontrollen durch, um den Jugendschutz zu gewährleisten?
6. Welche gesetzlichen Bestimmungen sind für den Betrieb von Sisha-Bars zuständig (z. B. Baurecht, Gaststättenrecht, Nichtraucherschutzgesetz etc.)?

Der AfD-Fraktionsvorsitzende, Jens-Christoph Brockmann, ergänzt: „Sisha-Rauchen kann brandgefährlich sein. Neben Hamburg  und Schleswig-Holstein plant auch bereits das Bundesland Sachsen-Anhalt gesetzliche Vorgaben für den Betrieb von Sisha-Bars. Bis auch Niedersachsen soweit ist, möchten wir mit unserer Anfrage erreichen, dass die Kreisverwaltung alle bereits vorhandenen rechtlichen Möglichkeiten ausschöpft, um hier die Gesundheit von Besuchern und Angestellten zu schützen. Genuss und Verantwortung müssen immer Hand in Hand gehen – jeder soll seine  Sisha rauchen dürfen , aber der Schutz der Gesundheit muss an erster Stelle stehen.“

Pressemitteilung 01.11.2018

AfD-Fraktion beantragt „Senkung der Kreisumlagehebesatzes auf 49%

Die AfD-Fraktion im Kreistag Celle beantragt die Senkung der Kreisumlage um einen Prozentpunkt auf 49%.
Der Fraktionsvorsitzende Jens-Christoph Brockmann erklärt dazu: “Der Landkreis Celle hat, dank sehr guter Konjunkturlage, in den letzten Jahren ständig deutliche Überschüsse im Ergebnishaushalt verzeichnet. Davon sollten auch die Mitgliedsgemeinden partizipieren.”   
 
Fraktionsgeschäftsführer Anatoli Trenkenschu ergänzt: “Eine Senkung des Kreisumlagehebesatzes bietet den Gemeinden Planungssicherheit und ermöglicht mehr finanziellen Spielraum für die Umsetzung wichtiger kommunaler Aufgaben.”

Die AfD-Fraktion hofft mit diesem Antrag eine Debatte anzustoßen, wie die Kommunen nachhaltig finanziell entlastet werden können.

Pressekontakt:
Jens-Christoph Brockmann

Pressemitteilung 30.10.2018

AfD fordert leistungsgerechte Bezahlung von Tagesmüttern

In der gestrigen Kreistagssitzung wurde die Fünfte Änderungssatzung über die Höhe der laufenden Geldleistungen und die Erhebung von Kostenbeiträgen bei der Kindertagespflege mehrheitlich beschlossen. Und wieder einmal fanden die Tagesmütter keine Berücksichtigung. Das Tagespflegegeld wurde seit 2012 gerade einmal um durchschnittlich 0,10 € pro Betreuungsstunde und Kind erhöht und liegt seit 2016 bei 4,10 € (bestehend aus 2,22 € Tagespflegegeld und 1,88 € für Sachkosten). „Das ist nicht nur beschämend, sondern ein Skandal“, stellt der Fraktionsgeschäftsführer, Anatoli Trenkenschu fest und führt weiter aus: „Der Bundesdurchschnitt liegt bei etwa vier Kindern, die von einer Tagesmutter betreut werden. Somit liegt der Tagespflegesatz mit 8,88 € noch unter dem, ab Januar 2019 gültigen, gesetzlichen Mindestlohn von 9,19 €.“

Die Kindertagespflege ist nach SGB VIII ein gleichrangiges Betreuungsangebot zu KiTa/Krippe im U3-Bereich. Nach § 22 SGB VIII hat sie den gleichen Förderungs-, Bildungs- und Erziehungsauftrag wie Kindertageseinrichtungen bieten. Insbesondere im Bereich der unterdreijährigen Kinder bietet die Kindertagespflege, neben den Tageseinrichtungen, ein nach dem Gesetz gleichwertiges Angebot. „Darum fordert die AfD-Fraktion hier eine deutliche und leistungsrechtere Anpassung des Tagespflegesatzes auf mind. 5,- € pro Betreuungsstunde und Kind, statt der aktuellen 4,10 €,“ erklärt die stellv. Fraktionsvorsitzende, Susanne Rotermund. In anderen Landkreisen, wie beispielsweise Northeim, Hildesheim, Braunschweig und Göttingen, stelle dies bereits den Regelsatz dar.

Bei rund 125 Tagesmüttern im Landkreis Celle reiche es nach Ansicht der AfD-Fraktion auch nicht aus, eine einmalige Sondersitzung des Jugendhilfeausschusses einzuberufen, in dem die Tagesmütter dann gehör finden sollen und ihre Situation darlegen können. „Um der gesetzlichen Gleichstellung von Tagesmüttern Rechnung zu tragen, kann hier nur ein dauerhafter Sitz mit einer Vertretung im Jugendhilfeausschuss die Lösung sein,“ sagt Anatoli Trenkenschu.

Nach Ansicht der AfD-Fraktion biete die Kindertagespflege auch viele Vorteile gegenüber den Kindertagesstätten, insbesondere in ländlichen Gegenden. Hier könne die Verwaltung einfacher auf jährliche Schwankungen der Geburtenzahlen reagieren ohne dabei teure und langfristig ausgerichtete Kindertagesstätten errichten oder wieder schließen zu müssen. Das schont nicht nur die Staatskasse, sondern spare Millionen Euro an Steuergeldern.

„Auch die Tatsache, dass Tagesmütter die Verwaltung vor teuren Klageverfahren bewahren, wenn sie ihrer gesetzlichen Verpflichtung zur Bereitstellung eines Kindergartenplatzes nicht nachkommen kann, sollte ihr doch zumindest eine leistungsgerechte Bezahlung wert sein“, bemerkt Susanne Rotermund. „Denn auch eine Beitragsfreiheit in der Kindertagespflege wird nur dann gewährt, wenn kein institutionelles Betreuungsangebot zur Verfügung steht“, bemängelt die stellv. Fraktionsvorsitzende die gesetzl. Ungleichbehandlung der Tagesmütter.

Hier sei in vielen Bereichen eine deutliche Verbesserung notwendig, wie die AfD-Fraktion abschließend feststellt. Bereits bei der letzten Änderung in 2016 sei sich der Kreistag mehrheitlich darüber einig gewesen, dass der aktuelle Satz keine leistungsgerechte Bezahlung darstellt und weitere Erhöhungen folgen müssen. Darum sei die mehrheitliche Zustimmung aller anderen Fraktionen zur fünften Änderungssatzung in der gestrigen Sitzung, ohne eine Erhöhung des Tagespflegesatzes, auch nicht nachvollziehbar. Kann man oder will man hier die Leistungen der Tagesmütter nicht anerkennen?

Pressemitteilung 18.10.2018

AfD-Kreistagsfraktion beantragt die Einführung einer „Aktuellen Stunde“ im Kreistag – Mehr Demokratie wagen"

Die AfD-Fraktion im Kreistag Celle beantragt, die Geschäftsordnung des Kreistages dahin zu ergänzen, dass eine Fraktion oder Gruppe die Möglichkeit bekommt, zu einer bestimmten Angelegenheit eine Aussprache im Rahmen einer so genannten "Aktuellen Stunde" einfordern zu können.

Diese Aussprache darf nur für Anliegen genutzt werden, zu denen die Tagesordnung in der entsprechenden Sitzung keine Beschlussfassung vorsehe. Der Antrag auf eine „Aktuelle Stunde“ müsse schriftlich spätestens drei Tage vor der nächsten Sitzung eingereicht werden und dann in die Tagesordnung mit aufgenommen werden. Die Aussprache in einer „Aktuellen Stunde“ solle nicht länger als 30 Minuten dauern und weitere Anträge zu dem besprochenen Thema dürften nicht gestellt werden.

Hierzu erläutert AfD Kreistagsmitglied Frank Pillibeit: „Die „Aktuelle Stunde“ ist ein Instrument der parlamentarischen Demokratie, die es gerade jetzt zu stärken gilt, wo der Zusammenhalt in der Gesellschaft bröckelt. Durch eine aktuelle Stunde werden Kreistagssitzungen lebendiger und tagesaktueller gestaltet und sind somit auch für Zuschauer interessanter. Ein tagesaktuelles Beispiel für ein mögliches Thema ist die aktuelle Situation im Allgemeinen Krnakenhaus in Celle – hier besteht mit Sicherheit Redebedarf und die Bürgerinnen und Bürger erwarten zu Recht Antworten von Politik und Verwaltung.

Die AfD-Fraktion möchte mit Einführung einer „Aktuellen Stunde“ dieses wichtige Instrument der Demokratie und Transparenz auch für den Landkreis Celle verwirklichen, um so die Akzeptanz der politischen Willensbildung zu stärken und der weit verbreitenten Politikverdrossenheit entgegen zu wirken“

Der AfD-Fraktionsvorsitzende, Jens-Christoph Brockmann, ergänzt:“Wir wollen mehr Demokratie wagen. Wir werden unsere Arbeitsweise öffnen und dem kritischen Bedürfnis nach Information Genüge tun. So lautet ein Zitat aus der Regierungserklärung des ehemaligen sozialdemokratischen Bundeskanzlers, Willy Brandt, aus seiner berühmten Regierungserklärung 1969. Lassen Sie uns auch im Kreistag Celle gemeinsam für mehr Transparenz, Offenheit, Tagesaktualität und Bürgerbeteiligung sorgen – dafür steht unser Antrag.“

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Pressemitteilung 12.09.2018

AfD-Kreistagsfraktion gegen Beschränkungen im Allertal.

Die Notwendigkeit von Nutzungsbeschränkungen im Allertal wird von der AfD-Kreistagsfraktion grundsätzlich in Frage gestellt. Im Rahmen des EU-Programms Natura-2000 möchte die Kreisverwaltung die Nutzung der Allerniederung im Raum Celle massiv beschränken. Dazu erklärt der AfD-Kreistagsabgeordnete Thomas Ehrhorn: „Seit jeher werden die Wiesen an der Aller bewirtschaftet und stehen als Kulturlandschaft sowohl den benachbarten Höfen als auch der Naherholung zur Verfügung. Das stand der Ansiedlung schützenswerter Tiere und Pflanzen nicht entgegen. Nur aufgrund der Bürokratie wird von uns Kreistagsabgeordneten nun aber verlangt, sklavisch vor Jahrzehnten festgelegte EU-Vorgaben zu vollziehen, die an den Interessen der betroffenen Menschen vorbeigehen. Hier zeigt sich wieder, wie schädlich es ist, das Subsidiaritätsgebot bei politischen Entscheidungsprozessen außer Acht zu lassen“. Ehrhorns Fraktionskollegin, Susanne Rotermund, ergänzt: „So eine Vorgehensweise kommt für die AfD-Kreistagsfraktion auf keinen Fall in Betracht. Ein Naturschutzgebiet, das mit massiven Einschränkungen für Nutzer und Bevölkerung verbunden wäre, ist mit uns deshalb nicht machbar. Wir fordern den Landkreis im Gegenteil auf, eine Lösung zu finden, die mit so gut wie keiner Beeinträchtigung der bisherigen Nutzungsmöglichkeiten verbunden ist.“

Pressekontakt: Susanne Rotermund
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Pressemitteilung 01.09.2018

Stellv. Fraktionsvorsitzende der AfD-Kreistagsfraktion erläuft 1005,- € für den guten Zweck.

kunstrasenlauf

Am Samstag, den 01.09.2018 fand der “Kunstrasenlauf” des VfL Westercelle statt, um dem Wunsch nach einem Kunstrasen ein Stück näher zu kommen. “Für mich war klar, dass man diese tolle Aktion auf jeden Fall unterstützen muss”, sagt die stellv. Fraktionsvorsitzende, Susanne Rotermund “und ich freue mich, dass wir mit einer Summe von 1005,- € dazu beitragen konnten. Wir möchten uns an dieser Stelle auch herzlich bei allen Sponsoren bedanken, die mit Ihrer Unterstützung diese ansehnliche Spendensumme ermöglicht haben.

Beim VfL Westercelle scheint man Vereinsleben noch wirklich zu leben. Die Veranstaltung war hervorragend organisiert und alles ging Hand in Hand. Sehr beeindruckend war auch, dass so viele Kinder und Jugendliche mit hervorragenden Leistungen (mit bis zu 44 Runden, die so manchen Erwachsenen erblassen ließen) und starkem Willen gezeigt haben, wie sehr ihnen ihr Verein am Herzen liegt. Umso wichtiger ist es, unsere Vereine zu unterstützen und zu fördern, um sie zu erhalten. “Nur wer sich bewegt, kann was erreichen”, lautet das Motto von Rotermund.

Einen faden Beigeschmack hatte jedoch die Tatsache, dass offensichtlich nur wenige ihren Worten auch Taten folgen lassen. Ein “Wir für unsere Bürger” hätte man beim heutigen Kunstrasenlauf einmal mehr glaubhaft vermitteln können. Stattdessen hat sich neben unserer stellv. Fraktionsvorsitzenden, Susanne Rotermund, lediglich noch eine Dame der CDU aus der Stadtratsfraktion aktiv an dieser guten Sache für einen heimischen Verein beteiligt. Das war bei der Begrüßung der Gastläufer durch Herrn Menge schon ein sehr trauriges Bild für unsere hiesige Politik, die immer wieder betont, wie sehr ihnen die Bürger am Herzen liegen. “Ich hätte mir da deutlich mehr Engagement gewünscht”, betont Susanne Rotermund.

Pressekontakt: Susanne Rotermund
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Anfrage 26.06.2018

Anfrage der AfD-Kreistagsfraktion zur Erteilung von Ausnahmegenehmigungen zum betäubungslosen Schlachten

Sehr geehrter Herr Landrat,

Nach §4a Abs. 2 Nr. 2 Tierschutzgesetz ist es auch in Niedersachsen zulässig, aus religiösen Gründen unter bestimmten Vorrausetzungen Tiere betäubungslos zu Schlachten. Zuständig für die Erteilung dieser Ausnahmegenehmigungen sind in Niedersachsen die kommunalen Veterinär Ämter. Ab dem 22. August 2018 beginnt für die Muslime das alljährliche Opferfest. Insbesondere vor diesem Hintergrund fragt die AfD-Fraktion.

1.Hat der Landkreis Ausnahmegenehmigungen nach §4a Abs. 2 Nr. 2 Tierschutzgesetz in den letzten 5 Jahren erteilt?

1.Wenn 1. Ja. Wie viele Genehmigungen hat der Landkreis in den Jahren 2013 - 2018 erteilt, und wie viele Tiere sind davon betroffen? Bitte die Anzahl der Genehmigungen gesondert nach Jahren mit Anzahl der Tiere und der Tierart aufschlüsseln.

1.Wenn 1. Ja. Wie viele Betriebe haben Ausnahmegenehmigungen beantragt. Bitte nach Städten und Gemeinden aufschlüsseln.

Jens-Christoph Brockmann
(Fraktionsvorsitzender)                      

Thomas Ehrhorn
(Kreistagsabgeordneter)

Pressemitteilung 11.06.2018

AfD-Kreistagsfraktion ist entsetzt über die niedrige Anzahl an Abschiebungen –Recht und Gesetz müssen konsequent durchgesetzt werden

Erschütternde Verbrechen wie der Mord an der 14-jährigen Susanna aus Mainz, die mutmaßlich durch einen abgelehnten aber noch nicht abgeschobenen Asylbewerber aus dem Irak brutal ermordet wurde, können sich nach Ansicht der AfD-Kreistagsfraktion auch in Celle jederzeit ereignen.

Der Grund dafür ist, dass auch im Landkreis Celle Abschiebungen nicht konsequent umgesetzt und durchgeführt werden.

Hierzu erklärt der AfD-Kreistagsabgeordnete, Frank Pillibeit: „Auf eine Anfrage unserer AfD-Kreistagsfraktion gab der Landkreis  bekannt, dass sich zum Stichtag 30. April 2018 265 ausreisepflichtige Personen im Landkreis Celle aufhalten. Erfolgreich abgeschoben wurden bis zu diesem Stichtag allerding nur ganze 7 Personen. Das entspricht einer Quote von nur 2,64 %.

Auch in den Vorjahren sah es nicht viel besser aus – nur ein Bruchteil der Ausreisepflichtigen verlässt auch wirklich unser Land. Selbstverständlich fallen die Kosten für diese Personen (Unterkunft, ärztliche Betreuung, Verpflegung usw.) auch weiterhin an – bezahlt vom deutschen Steuerzahler.“

Frank Pillibeit fährt fort: „Viele Bürger haben mittlerweile den Eindruck, dass Gesetze anscheinend nur noch für Deutsche gelten, während abgelehnte Asylbewerber dem Staat regelrecht auf der Nase rumtanzen können. Laut Landkreis scheitern Abschiebungen z. B. daran, dass abgelehnte Asylbewerber einfach nicht in Ihren Wohnungen anzutreffen sind oder sich am Flughafen der Abschiebung widersetzten, so dass der Pilot die Mitnahme verweigert.“

Der AfD-Fraktionsvorsitzende, Jens Brockmann, ergänzt: „Das totale Staatsversagen der Bundesregierung in Sachen „Asyl“ zeigt auch auf kommunaler Ebene katastrophale Konsequenzen, der Staat scheint immer mehr die Kontrolle darüber zu verlieren, wer sich in unserem Land aufhält. Recht und Gesetz müssen aber auch im Landkreis Celle für alle Menschen gelten und konsequent durchgesetzt werden. Abgelehnte Asylbewerber haben unser Land umgehend zu verlassen.“

Pressekontakt: Frank Pillibeit

Pressemitteilung 09.05.2018

116.272,42 €: Kosten für den Aufenthalt des tatverdächtigen Flüchtlings in nur zwei Jahren!

Die Kreisverwaltung beantwortete die Anfrage der AfD-Fraktion zu einem tatverdächtigen Flüchtling aus Guinea. Ihm wird vorgeworfen am 02. Dezember 2017 einen blutigen Angriff auf eine 22-jährige Cellerin verübt zu haben.

Nach Auskunft der Verwaltung war der Mann am 28.03.2016 über Spanien nach Deutschland eingereist. Seinen Asylantrag hat er - ein halbes Jahr später - am 22.09.2016 gestellt. Eine Ablehnung erfolgte am 13.01.2018.  

Im Januar 2017 wurde vom Kreisjugendamt ein Altersgutachten in Auftrag gegeben. Das Ergebnis der Altersdiagnostik wurde dem Kreisjugendamt im Juni 2017 mitgeteilt. Im Gutachten zur Altersdiagnostik heißt es, dass der Untersuchte „mit sehr großer Wahrscheinlichkeit über 18 Jahre alt ist“. Damit war seine Volljährigkeit zum Tatzeitpunkt bereits festgestellt worden. Dieser Umstand war dem Mann aus Guinea wohl nicht bekannt, sonst hätte er gegenüber der Mordkommission vielleicht nicht behauptet, dass er erst 17 Jahre alt ist. Die Beamten gaben daraufhin ein anthropologisches Gutachten in Auftrag. Das Ergebnis des Gutachtens: Der Verdächtige war zum Tatzeitpunkt mindestens 26 Jahre alt.    
Warum der Tatverdächtige Flüchtling seinen Asylantrag in Deutschland und nicht in Spanien –  nach dem geltenden EU-Recht - gestellt und warum er spätestens nach der Feststellung der Volljährigkeit, im Juni 2017 nicht nach Spanien ausgewiesen wurde, erschließt sich uns nicht. „Die AfD-Fraktion wird bei der Verwaltung auf jeden Fall nachfragen, um diesen Sachverhalt noch weiter aufzuklären“, sagt der Fraktionsgeschäftsführer Anatoli Trenkenschu.

Erschreckend hoch sind die Kosten, die im Zusammenhang mit dem Aufenthalt des Verdächtigen im Landkreis Celle in nur zwei Jahren angefallen sind. Nach Auskunft der Verwaltung betrugen die Gesamtkosten 116.272,42 €. „Das ist einfach Wahnsinn, was hierzulande mit den Steuergeldern passiert. Wie viele Jahre muss hier ein „Normalverdiener“ arbeiten um dieses Geld anzusparen?“ so Trenkenschu.   

„Die verfehlte utopische Asylpolitik der CDU-Kanzlerin, wie man an diesem Beispiel gut sieht, ist einfach unbezahlbar. Das in unserem Grundgesetz verankerte Recht auf ein politisches Asyl wird ständig durch Unberechtigte missbraucht“, ergänzt der AfD-Kreistagsabgeordnete Frank Pillibeit.

Pressekontakt: Anatoli Trenkenschu
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Pressemitteilung 02.05.2018

Versäumnisse bei den Behörden?

Die AfD-Kreistagsfraktion hat mehrere Fragen an die Kreisverwaltung zu einem tatverdächtigen Flüchtling aus Guinea gestellt. Dem Tatverdächtigen wird vorgeworfen am 02. Dezember 2017 in der Bahnhofstraße einen blutigen Angriff auf eine 22-jährige Cellerin verübt zu haben.

Der Verdächtige gab gegenüber der Mordkommission an, erst 17 Jahre alt zu sein. Das machte die Beamten stutzig und sie gaben ein anthropologisches Gutachten in Auftrag. Das Ergebnis des Gutachtens: Der Verdächtige war zum Tatzeitpunkt mindestens 26 Jahre alt.  
 
Die AfD Fraktion will unter anderem wissen, ob der angebliche Jugendliche in Obhut des Jugendamtes gewesen war.  Wenn das der Fall war, warum wurde keine ärztliche Untersuchung zur Altersprüfung in Auftrag gegeben?  Wenn die Polizeibeamten den Schwindel mit dem Alter sofort bemerkt haben, warum fällt das den Beamten des Jugendamtes nicht auf? Wenn man aber im Jugendamt davon ausgegangen war, dass der Tatverdächtigte erst 17 Jahre alt war, liegt dann eine Verletzung der Aufsichtspflicht bei der Aufsichtsperson vor? Der angebliche Jugendliche war, wie es aus dem Polizeibericht zu entnehmen ist, die ganze Nacht ohne Aufsicht unterwegs. Seit wann wohnt der Tatverdächtige in Deutschland und über welches EU-Land ist er ursprünglich angereist? Wie hoch waren die gesamten Kosten für den Landkreis Celle bzw. den Steuerzahler in dem Zusammenhang mit dem Aufenthalt des Verdächtigen im Landkreis Celle?   

„Auf die Antworten der Kreisverwaltung sind wir sehr gespannt, vieles in diesem Fall scheint sehr fraglich zu sein und ist stellvertretend für die chaotischen Zustände der Asylpolitik hierzulande “, sagt der Fraktionsgeschäftsführer Anatoli Trenkenschu.

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Pressemitteilung 27.04.2018

AfD-Fraktion fordert verbindliche, ärztliche Altersfeststellung.

In der Antwort auf eine Anfrage der AfD-Kreistagsfraktion gibt der Landkreis Celle die in den Haushalt für 2018 eingestellten Kosten für die Betreuung angeblich minderjähriger unbegleiteter Flüchtlinge (UMA) mit Euro 2.508.000 an.

Der AfD-Kreistagsabgeordnete Frank Pillibeit äußert sich dazu wie folgt: „Bundesweit gibt es große Zweifel an der angeblichen Minderjährigkeit vieler Flüchtlinge – man denke nur an den Mord an der Freiburger Studentin Maria L. – vor Gericht stellte sich heraus, dass der angeblich minderjährige Täter bereits zwischen 22 und 26 Jahre alt ist.

Auch im Landkreis Celle machen viele Flüchtlinge falsche Angaben über Ihr Alter – so antwortete der Landkreis Celle auf eine Anfrage der AfD-Fraktion, dass bei  16 angeordneten ärztlichen Altersuntersuchungen in 7 Fällen festgestellt wurde, dass die betroffenen Personen bereits volljährig sind.  Dies entspricht dem bundesweiten Trend nachdem in 30 % - 50 % der ärztlich untersuchten Fälle die sog. Minderjährigen bereits volljährig sind.“

An dieser Stelle muss angemerkt werden, dass es hierzulande nicht möglich ist, als minderjähriger  Asylbewerber abgeschoben zu werden, denn Minderjährige genießen den besonderen Schutz unseres Staates. Noch weitere Privilegien kommen als Anreize hinzu, wie eine bevorzugte und gesondert betreute Unterbringung, Förderung des Nachzugs von Angehörigen, Besuch einer Schule oder die Aussicht auf Straffreiheit bzw. –minderung im Fall von kriminellen Handlungen.

Aus diesem Grund fordert die AfD-Kreistagsfraktion die ärztliche Altersprüfung von Amts wegen als Regelfall zu veranlassen, sofern es sich bei einem als UMA in Obhut Genommenen nicht zweifelsfrei um ein Kind im Sinne von § 7 Abs. 1 Ziffer 1 SGB VIII handelt (<14 Jahre) oder die Minderjährigkeit nicht durch verifizierte Dokumente des Herkunftslandes glaubhaft gemacht werden kann.

AfD-Fraktionschef Jens Brockmann: „Der Staat darf sich hier nicht auf der Nase rumtanzen lassen, Recht und Gesetz müssen auch im Interesse der rechtschaffenen Flüchtlinge konsequent durchgesetzt werden. Gleichzeitig gilt es, einem massiven Sozialbetrug von Steuergeldern zu verhindern. Die Bürger haben kein Verständnis dafür, dass für „Asylschwindler“ Millionen ausgegeben  werden aber für die Sanierung von Schulen und Straßen Kredite aufzunehmen sind, welche der Steuerzahler letztendlich über viele Jahre zurückzahlen muss.“

Als positives Beispiel zum Thema Altersfeststellung sei hier die Anordnung des Landrats Fritz Brechtel (CDU) des Landkreises Germersheim in Rheinland-Pfalz genannt, der eine Überprüfung des Alters aller unbegleiteten minderjährigen Flüchtlinge im Kreis Germersheim angeordnet hat, in Zweifelsfällen auch mit medizinischen Methoden. (http://www.pfalz-express.de/kreis-germersheim-landrat-ordnet-erneute-altersueberpruefung-von-minderjaehrigen-fluechtlingen-an/).

Antrag Altersfeststellung

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Frank Pillibeit

Pressemitteilung 15.03.2018

Blinder Aktionismus beim Umweltschutz!

Im Umweltausschuss des Celler Kreistags am 13.03.18 hat die AfD-Fraktion eingehend erläutert, warum man mit 20.000,- € bzw. 40.000,- € keine nachhaltigen Erfolge erzielen kann, um dem Insektensterben entgegenzuwirken. „Dies ist das Ergebnis einer sich seit Jahrzehnten stetig wandelnden Kulturlandschaft in unserem Land", erklärt die stv.  Fraktionsvorsitzende, Susanne Rotermund und führt fort „Rasenflächen und Hecken ersetzen in privaten Liegenschaften immer mehr die einst blühenden Gärten. Unkrautvernichtungsmittel auf den Feldern sorgen für immer weniger Blüten zwischen und am Rande der Felder."

Blüh- und Grünflächen in Städten und Gemeinden müssen immer mehr den Betonwüsten von Supermärkten weichen. „Das 20.000,- € bzw. 40.000,- € hier wirklich etwas bewirken können, sehen wir nicht, sagt Rotermund. „Dieser Betrag dient lediglich der Gewissensberuhigung im Sinne von „wir tun etwas", einen nachhaltigen und positiven Einfluss, auf die sich stetig verändernde Kulturlandschaft, kann dieses Projekt jedoch nicht haben", stellt die stv. Fraktionsvorsitzende fest.

Die AfD-Fraktion wird darum auch im kommenden Kreisausschuss gegen dieses Projekt stimmen, da es sich hierbei um keine nachhaltige Lösung handeln kann. „Auch dass sich der Umweltschutz im Landkreis Celle offenbar auf glücksspielaffine Menschen stützt, hat für uns schon ein Geschmäckle", erklärt Susanne Rotermund. „Wir werden dieses Projekt jedoch sehr genau beobachten und uns über die Durchführung und den weiteren Verlauf berichten lassen".

Susanne Rotermund
Stellvertretende Fraktionsvorsitzende und Mitglied im Umweltausschuss
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Pressemitteilung 11.03.2018

Die AfD-Kreistagsfraktion sieht die Inklusion als eine Sackgasse!

Die von der Landesregierung beschlossenen Änderungen zum Schulgesetz hält die AfD-Kreistagsfraktion für absolut unzureichend. Eine Verlängerung der bestehenden Förderschulen bis zum Jahr 2028 ist reine Augenwischerei und schiebt das “Aussterben” der Förderschulen lediglich auf. “Inklusion steht konträr zur individuellen sonderpädagogischen und bedarfsgerechten Förderung und führt aus unserer Sicht in eine Sackgasse in der Bildungspolitik. Statt alle Kinder einer sozialistischen Gleichheit unterziehen zu wollen, sollten wir akzeptieren, dass Kinder naturgemäß unterschiedliche Voraussetzungen mitbringen und darum Förderschulen wichtig und notwendig sind”, sagt Fraktionsgeschäftsführer, Anatoli Trenkenschu.

„Mit einer Unterrichtsversorgungsquote im Landkreis Celle von nur noch 91% ist die absolute Schmerzgrenze schon lange überschritten. Die Ursachen für diese Zustände sind vielfältig – Inklusion, Umstellung von G9 auf G8 und zurück von G8 auf G9 oder auch unkontrollierte Massenzuwanderung. Die verantwortlichen Parteien, wie SPD, CDU, FDP und die Grünen, die in versch. Konstellationen immer wieder an den Landesregierungen beteiligt sind, weisen jegliche Verantwortung an den aktuellen, katastrophalen Zuständen, von sich.  Die Vorgehensweisen haben mittlerweile System: zuerst wird das Problem mit vielen Steuergeldern geschaffen und dann „warm gehalten“ -  Inklusion, Umstellung von G9 auf G8 und zurück, Zuwanderung – und danach werden die gleichen Probleme wiederum mit vielen Steuergeldern vermeintlich „gelöst“. Außer Steuergeldverschwendung kommt aber nicht viel dabei raus. Die Leidtragenden dieser verfehlten Bildungspolitik sind vor allem die Kinder und deren Eltern. Die AfD-Fraktion lehnt darum jegliche Bildungsexperimente, wie beispielsweise die Zwangsinklusion, strikt ab“, erklärt Trenkenschu.  
   
Mit dem Eilantrag „Förderschwerpunkt Lernen an der Pestalozzi-Schule bis 2028 verlängern“ hat die SPD leider nicht einen Gesinnungswandel durchzogen, sondern führt ihre oben beschriebene Taktik, ein Problem „warm zu halten“, weiter fort.  Wir brauchen keine Verlängerung für eine Förderschule, liebe Genossen, sondern wir brauchen einen dauerhaften Erhalt aller Förderschulen. Das Schulsystem soll langfristig planbar sein. Nur so kann das Bildungssystem von einem weiteren Kollaps verschont bleiben“, sagt Trenkenschu.

Pressekontakt: Anatoli Trenkenschu
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Pressemitteilung

Keine Übernahme der Kosten von Lernmitteln durch den Landkreis!

Der Antrag der AfD-Kreistagsfraktion, zur Übernahme der Kosten für die entgeltliche Ausleihe von Lernmitteln durch den Landkreis, ist im gestrigen Schul- und Kulturausschuss mehrheitlich abgelehnt worden.

Fraktionsgeschäftsführer und Ausschussmitglied, Anatoli Trenkenschu, hat seinen Unmut über diese Entscheidung deutlich zum Ausdruck gebracht: „Die Haushaltslage des Landkreises Celle hätte uns erlaubt, diese Kosten zu übernehmen und dadurch vor allem Familien mit niedrigem und mittlerem Einkommen tatsächlich finanziell zu entlasten. Das wäre ein wichtiger Beitrag für die Chancengleichheit in der Bildung“.

Alle anderen Parteien in diesem Ausschuss waren nicht bereit den Argumenten der AfD- Fraktion zu folgen und den Antrag zu befürworten. „Hier zeigt sich wieder, dass die konkrete Bereitschaft Familien zu unterstützen bei den Altparteien nicht vorhanden ist, und außer leeren Wahlversprechungen und Lippenbekenntnissen nichts zu erwarten ist. Diese Abstimmung hat auch deutlich gezeigt, dass alle anderen Parteien generell nicht bereit sind, AfD-Anträgen zuzustimmen. Diese Blockadehaltung ist für uns sachlich unerklärlich. „Sogar der Kreiselternrat, der eigentlich in erster Linie die Interessen der Eltern zu vertreten hat, war gegen unseren Antrag“ erklärt Trenkenschu.

Die Grünen-Kreistagsfraktion hat in der Sitzung parallel und absolut überraschend einen Änderungsantrag zu diesem Thema eingebracht. Nach dem Willen der Grünen soll sich der Landkreis Celle und seine Organe gegenüber dem Land Niedersachsen und der kommenden niedersächsischen Landesregierung dafür einsetzten, Lernmittelfreiheit wieder einzuführen. „Mehr als ein Ablenkungsmanöver und eine dreiste Wählertäuschung ist das nicht. Jahrelang, und noch bis vor kurzem, waren die Grünen selbst an der Landesregierung beteiligt und hätten längst die Möglichkeit gehabt, eine Lernmittelfreiheit durchzusetzen, haben das aber nicht getan. Da muss erst die AfD kommen. Das ist wahrer Populismus, den die Grünen hier betreiben“ erläutert Trenkenschu.

Pressekontakt: Anatoli Trenkenschu
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Pressemitteilung

Der Landkreis soll die Kosten für die Ausleihe von Lernmitteln übernehmen.

Die AfD-Fraktion im Kreistag fordert die finanzielle Entlastung für Eltern.

Die AfD-Fraktion im Kreistag Celle möchte die Eltern von schulpflichtigen Kindern finanziell entlasten. „Wir wollen die Eltern direkt unterstützen und dabei die Bildung fördern“ sagte der AfD-Fraktionsvorsitzende Jens-Christoph Brockmann.  

Der Landkreis soll die Kosten für die entgeltliche Ausleihe von Lernmitteln, als freiwillige Leistung, beginnend ab dem Schuljahr 2017/2018, im gesamten Landkreis übernehmen. Ein entsprechender Antrag sei jetzt in den Kreistag eingebracht worden.

Die Gegenfinanzierung der aktuell geforderten Übernahme der Leihkosten könne durch die gestiegenen Steuereinahmen und die Nachzahlung des Landes ermöglicht werden. „Anstatt die Kreisumlage zu senken und die Verwaltungskostenpauschale für Flüchtlinge zu erhöhen, möchte die AfD die Familien im Landkreis unbürokratisch und nachhaltig entlasten. Wichtig ist, dass Familien mehr Geld zur Verfügung steht“ begründete Brockmann das Vorhaben. Die AfD-Fraktion hofft, dass die anderen Parteien im Kreistag nicht bei den leeren Floskeln bleiben, sondern es tatsächlich ernst mit der Familienförderung meinen und unseren Antrag mehrheitlich unterstützen.  
 
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Jens-Christoph Brockmann
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ANTRAG der AfD-Fraktion im Kreistag Celle

Beflaggung Kreistagssaal

Der Kreistag möge beschließen:

Die Verwaltung wird damit beauftragt, die Möglichkeiten zu prüfen, während der Sitzungen des Kreistages des Landkreises Celle, zukünftig die Flaggen der Bundesrepublik Deutschland, des Landes Niedersachsen sowie des Landkreises Celle im Kreistagssaal aufzustellen und zu präsentieren. Den kompletten Antrag können Sie hier einsehen: Antrag Beflaggung

Pressemitteilung

AfD verwundert über Wechsel von Die-Partei-Vorsitzendem Lenzen zur FDP-Fraktion

Erstaunt hat die AfD-Celle vernommen, dass der bisherige Celler Kreisvorsitzende der Satirepartei „Die Partei“, …. Lenzen, kürzlich in die FDP-Kreistagsfraktion gewechelt ist. Lenzen war bis (monat) diesen Jahres 16 Jahre lang Mitglied der Partei „Die Linke“, bevor er in „Die Partei“ eintrat, um mit dieser für die Kreistagswahl zu kandidieren. „Offenbar ist es nur ein kleiner Schritt von einer Satirepartei zu einer Spaßpartei, als die sich die FDP einmal selbst bezeichnet hat“, kommentierte der AfD-Fraktionsvorsitzende des Celler Kreistags, Jens-Christoph Brockmann, den ungewöhnlichen Vorgang sarkastisch. Es sei für die AfD aber dennoch nicht nachzuvollziehen, wieso die Freien Demokraten in ihren Reihen einen überzeugten Sozialisten aufnehmen könnten, der über mehr als fünfzehn Jahre bei der Linkspartei tätig war. Damit ginge nicht nur ein klarer Wählerbetrug einher, denn niemand, der „Die Partei“ gewählt habe, habe damit der FDP eine weitere Stimme im Kreistag geben wollen. Eine konservative Mehrheit, wie nun allenthalben über diesen Schachzug zu lesen sei, könne die mit Lenzen gebildete Gruppe aus CDU, FDP, WG und den Unabhängigen erst recht nicht erreichen. „Wie dieser Schritt einmal mehr unterstreicht, kommt es diesen Parteien und Wählergruppe schon längst nicht mehr auf konservative oder wirtschaftsfördernde Politik an, sondern sie haben sich allein um des Machterhalts inzwischen völlig dem Wahlspruch „Inhalte überwinden“ verschrieben. Weil das ein Wahlspruch von „Die Partei“ war, ist der Vorgang letztlich zwar doch plausibel, läßt aber für die zukünftige Mehrheitspolitik im Celler Kreistag Schlimmstes befürchten“, resümierte Brockmann. Allein die AfD stehe noch für konservative und verläßliche Politik.


Pressekontakt: Jens-Christoph Brockmann